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Allgemeine
geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Firma KochICH EssICH (im Folgenden „Dienstleister“ oder „wir“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ oder „Auftraggeber“) geschlossen werden.

(2) Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, Vermietungen und Catering-Angebote, die durch den Dienstleister erbracht werden. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Catering, Vermietung von Geräten und Kochkursen sowie der Organisation von Events (im Folgenden „Leistungen“).

(2) Die Leistungen werden individuell nach den Bedürfnissen des Kunden vertraglich vereinbart. Maßgebend für die genaue Art und den Umfang der Dienstleistungen sind die vertraglich geschlossenen Vereinbarungen sowie die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot des Dienstleisters annimmt, die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters vorliegt oder eine Beauftragung des Kunden per Telekommunikation stattfindet .

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

(3) Die AGB des Dienstleisters gelten mit der Annahme des Angebots durch den Kunden als akzeptiert.

 

§ 4 Leistungsumfang und Durchführung

(1) Die Dienstleistungen werden gemäß der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung erbracht. Der Dienstleister wird die Leistungen sorgfältig und fachgerecht durchführen.

(2) Alle Leistungen werden zu den im Vertrag angegebenen Preisen angeboten. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen, wenn nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen an den Anforderungen des Kunden oder an der Leistungsbeschreibung notwendig werden.

(3) Der Dienstleister kann Unterauftragnehmer für die Ausführung der vereinbarten Leistungen einsetzen, bleibt jedoch in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

 

§ 5 Zahlung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Preis für die Dienstleistung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung im Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug behält sich der Dienstleister vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

(4) Die Zahlung kann per Überweisung, PayPal oder nach vorheriger Vereinbarung auch in bar erfolgen.

(5) Bei Mietverträgen ist zusätzlich eine Kaution zu leisten, deren Höhe im Vertrag festgelegt wird.

 

§ 6 Rücktritt und Stornierung

(1) Der Kunde kann von einem erteilten Catering Auftrag nur unter Einhaltung der folgenden Fristen zurücktreten:

  • Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50 % des Auftragswertes.

  • 1 bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 80 % des Auftragswertes.

(2) Bei bereits gebuchten Kursen kann der Auftraggeber jederzeit eine Ersatzperson benennen. Ein Rücktritt oder eine Absage ohne Ersatzperson führt zu keinem Anspruch auf Rückerstattung von bereits gezahlten Beträgen.

(3) Bei Stornierung der Buchung (Vermietung) erhält der Kunde die geleistete Anzahlung nicht zurück. 

(4) Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Dienstleister.

(5) Sollte der Dienstleister aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, höhere Gewalt), den Vertrag nicht ausführen können, so wird der Kunde schnellstmöglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

 

§ 7 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sogenannte Kardinalpflichten) und nur in dem Umfang, wie der Schaden bei Vertragsschluss vorhersehbar war.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle Mietobjekte und Geräte bei Übergabe auf deren Zustand zu prüfen. Eine Haftung des Dienstleisters für Schäden an Mietobjekten, die nach Übergabe entstehen, wird ausgeschlossen.

(3) Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Mietobjekte oder durch Dritte entstehen, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

(4) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden des Kunden oder seiner Gäste, die aus der Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Grillkursen oder Catering) entstehen, sofern der Dienstleister nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

 

§ 9 Veranstaltung und Catering

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen zu den Event- und Cateringanforderungen rechtzeitig bereitzustellen (z. B. Anzahl der Teilnehmer, spezielle Ernährungsbedürfnisse).

(2) Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, um die vereinbarten Leistungen durchzuführen (z. B. Stromversorgung, ausreichende Platzverhältnisse, Sanitäreinrichtungen, Kalt- und Warmwassereinrichtung).

(3) Der Dienstleister haftet nicht für etwaige Verzögerungen oder Änderungen, die durch den Kunden oder Dritte (z. B. fehlende Ausstattung) verursacht werden.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Sitz des Dienstleisters.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall gilt eine Regelung als vereinbart, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand: März 2025

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